Exekutionsrecht
Ein gerichtlich bzw. behördlich festgestellter Anspruch, welcher nicht freiwillig erfüllt wird, kann nur unter Inanspruchnahme exekutionsgerichtlicher Hilfe mit Zwang durchgesetzt werden. Das Exekutionsrecht bietet eine Reihe von Instrumenten zur Rechtsdurchsetzung. Die gezielte und auch kreative Anwendung dieser Instrumente erleichtert und beschleunigt nicht selten den gewünschten Erfolg.