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Finanzstrafrecht

Das Finanzstrafrecht beschäftigt sich als sogenanntes Nebenstrafrecht mit dem geschützten Rechtsgut des staatlichen Besteuerungssystems. In der Öffentlichkeit bekanntestes Beispiel eines finanzstrafrechtlichen Tatbestandes ist die Abgabenhinterziehung.

Der Gesetzgeber sieht insbesondere im finanzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren wesentliche, den Einzelnen mitunter stark einschränkende Rechte der hoheitlich auftretenden Behörde vor. Um im Sinne einer zielführenden und effektiven Verteidigung vorgehen zu können, setzt dies besondere Kenntnisse voraus, über welche Dr. Winfried Mutz als geprüfter Finanzstrafexperte verfügt.