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Arzthaftungs- und Patientenrecht

Der ärztlichen Behandlung liegt ein Vertragsverhältnis zu Grunde. Dabei wird nicht nur die Behandlung an sich als Hauptleistung, sondern werden auch eine Reihe von Nebenleistungen, wie etwa Aufklärung und Dokumentation über die Behandlung, geschuldet. Bei Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung aus dem Behandlungsvertrag können Nachteile (Schäden) in der Sphäre des Patienten erwachsen, welche zu ersetzen sind.