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Honorar

Die Entlohnung des Rechtsanwaltes richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, den Allgemeinen Honorar-Kriterien oder dem Notariatstarifgesetz. Daneben gibt es die Möglichkeit einer auf den Einzelfall bezogenen Honorarvereinbarung, einem Pauschalhonorar oder einem Zeithonorar.

Im Falle der Möglichkeit der Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung werden gerne die damit im Zusammenhang stehenden Deckungsanfragen an die bezughabende Versicherung gerichtet.

In einer Reihe von Verfahren ist im Obsiegensfalle eine Kostenersatzpflicht des Anspruchsgegners gesetzlich vorgesehen.

Selbstverständlich erfolgt bezogen auf den Einzelfall eine Aufklärung des anzuwendenden Tarifansatzes. Vorabinformationen können auf der Homepage der österreichischen Rechtsanwälte (http://www.rechtsanwaelte.at) eingesehen werden.